Nutzungsregelungen für den WLAN-Zugang und die Internet-Nutzung
Die HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern im Bereich des Schulgeländes als freiwilliges Angebot kostenlos den Zugang zum Internet über ein WLAN, wobei die folgenden Regelungen einzuhalten sind. Diese sind Teil der Schulordnung. Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet-Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die Schule eingeschränkt werden.
Folgende Nutzungsregelungen sind zu beachten. Sie gelten für private und für befristet durch die Schule zur Nutzung überlassene Geräte:
1. Der Zugang zum Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Nutzung des Zugangs ist ausschließlich auf Recherche- bzw. Darstellungszwecke für schulische Zwecke begrenzt. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Filmen, Musikstücken o.Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.
2. Der Zugang zum WLAN ist nur mit persönlichen Zugangsdaten gestattet. Es ist untersagt, diese Daten Dritten zugänglich zu machen. Bei Missachtung der Regeln erfolgt eine Sperrung des Zugangs.
3. Nutzungseinschränkungen durch das Vorhandensein von Jugendschutzfilter/Firewall der Schule sind zu akzeptieren. Diese dürfen in keiner Weise umgangen werden.
4. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der von den Schülerinnen und Schülern genutzten privaten Geräte. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei den Nutzerinnen und Nutzern.
5. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Missbrauch Ihrer persönlichen Daten, die von Ihnen über einen schulischen Zugang ins Internet gestellt wurden.
6. Jeder Manipulationsversuch an der Netzstruktur wird durch die HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule zur Anzeige gebracht.
7. Die Nutzungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler werden protokolliert und gespeichert *1. Diese können im Fall des missbräuchlichen Zugangs *2 an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
8. Im Verdachtsfall werden die gespeicherten Protokolldaten ausgewertet. Die Auswertung erfolgt durch die von der Schulleitung schriftlich bestimmten Personen. Dabei wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Die Auswertung der Protokolldaten wird schriftlich dokumentiert.
*1 Die entsprechenden Vorgaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig- Holstein (ULD) sind für die Schule bindend.
*2 Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ist die Schule ggfs. verpflichtet,
diese Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.